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INTER Krankentagegelder
 

Sparschwein wegen Krankheit geplündert!

Diese Aussage sollte niemand treffen müssen. Trotzdem kann es passieren, dass man wegen einer Krankheit an sein Erspartes muss. Das zu verhindern, hilft eine Krankentagegeld-Versicherung.

  • Einkommenssicherung im Krankheitsfall
  • Bis Sie wieder arbeiten können
  • Krankentagegeld ist steuerfrei

Wer braucht eine Krankentagegeld-Versicherung?


Angestellte

Angestellte

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ihr Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt bis zu sechs Wochen weiter.

Danach entfällt die Lohnfortzahlung und die Krankenkasse zahlt das gesetzliche Krankengeld. Dessen Ermittlung ist komplex. Das Krankengeld entspricht in der Regel nur ca. 80% des üblichen Gehaltes.

Arbeitnehmer müssen dann auf ca. 20% ihres Einkommens verzichten.

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler

Selbständige und Freiberufler haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Sie sind für Ihre Vorsorge selbst verantwortlich.

Ein Krankheitsfall bedeutet für Selbstständige oder Freiberufler, dass ihnen quasi ab dem ersten Tag das Einkommen weg bricht.

Kosten für Miete, Personal oder Lizenzen laufen allerdings weiter.  


Die Krankentagegeld-Versicherungen der INTER

Eine Krankentagegeld-Versicherung schließt diese Versorgungslücke. Die INTER Versicherungsgruppe bietet dafür ausgezeichnete Tarife an. Und das für viele Berufsgruppen.

  • Angestellte
  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • angestellte Mediziner
  • selbstständige Mediziner

So sieht Ihre Versorgungslücke im Krankheitsfall aus


Die Highlights bei der INTER

  • Keine Wartezeiten
  • Einfache Berechnung der Absicherung
  • Leistung bei stationärer Anschlussrehabilitation
  • Leistung bei schwangerschaftsbedingten Erkrankungen
  • Leistung für Arbeitnehmer bei Wiedereingliederung
  • Leistung für Selbständige und Freiberufler bei Teilarbeitsunfähigkeit

Wollen Sie Ihr Sparschwein schützen?

Gerne zeige ich Ihnen, wie Sie es im Krankheitsfall nicht plündern müssen!