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Hundehaftpflichtversicherung

Der beste Freund des Menschen

Hunde sind der beste Freund des Menschen, sagt man. Für viele Menschen sind Sie alltägliche Begleiter, aber auch immer für eine Überraschung gut und da kann es teuer werden.

Jeder Hund benötigt Auslauf und trifft auf andere Artgenossen. Kommt es im Spiel zu einer Beißattacke und ein Hund muss durch einen Tierarzt behandelt werden, müssen Sie damit rechnen, dass der geschädigte Hundehalter einen Schadensersatzanspruch fordert. Wird Ihr Vierbeiner sogar Verursacher eines Verkehrsunfalls, können leicht Schäden in Millionenhöhe entstehen – im Falle eines Per­sonenschadens sogar bis zu mehreren Millionen. Für jeden Schaden, den Ihr Hund verursacht, gilt: Ihre Privat-Haft­pflicht kommt dafür nicht auf! Als Hundebesitzer sind Sie für alle Schäden Ihres Tieres verantwortlich und haften mit Ihrem Privatvermögen. Nur mit einer Hundehalter-Haft­pflichtversicherung schützen Sie sich vor hohen Entschädigungsleistungen.

In vielen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für alle Rassen bereits Pflicht. Andere Länder sehen die Hundehaftpflicht nur für bestimmte Rassen vor. Doch in jedem Fall ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht­versicherung sinnvoll, um sich gegen entstandene Schäden abzusichern, die Ihr Hund verursachen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen kleinen oder einen großen Hund handelt, ob er alt oder jung ist oder ob Sie Ihren Hund bereits von klein auf in einer Hundeschule sozialisieren. In Deutschland haften Sie als Hundehalter, auch wenn Sie keine Schuld trifft oder Sie in dem Moment nicht einmal anwesend waren.


Das leistet eine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung:


Sachschaden

Beschädigt oder zerstört der Hund unter anderem den Teppich des Nachbarn, spricht man von einem Sachschaden. Gleiches gilt, wenn der Hund einen Fahrradfahrer umwirft und dabei dessen Fahrrad beschädigt wird. Der Hundehalter muss in solchen Fällen für Ersatz sorgen oder die Reparaturkosten übernehmen. Mit einer entsprechenden Absicherung übernimmt die Versicherung diese Kosten.

Per­sonenschaden

Ein Per­sonenschaden liegt vor, wenn der Hund einen Menschen verletzt oder gar tötet. Klassische Folgen eines Per­sonenschadens sind Schmerzensgeldforderungen sowie Arzt- und Heilbehandlungskosten. Gerade bei Per­sonenschäden ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme wichtig, denn im schlimmsten Fall trägt der Geschädigte dermaßen schlimme Verletzungen davon, dass er einer lebenslangen Pflege bedarf.

Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden ist meist die Folge eines Per­sonen- oder Sachschadens. Es gibt allerdings auch Vermögensschäden, die entstehen, ohne dass eine Person oder eine Sache direkt zu Schaden kam. Der Verdienstausfall einer geschädigten Person ist ein klassischer Vermögensschaden. Auch hier übernimmt die Versicherung die Kosten.


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